10. August 2017

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Markus Bosse Hypnose

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen

zwischen

Markus Bosse, Limbreite 3, 31787 Hameln nachfolgend

Hypnotiseur“ genannt und dem Klienten (Verbraucher).

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über unser Portal https://bosse-hypnose.de, per Email markus@bosse-hypnose.de und

werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.

2.2 Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt der

Klient ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.

2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis

zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus

der Vergütungsvereinbarung.

2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung

3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen des Hypnotiseurs, dem Klienten zu helfen in einen hypnotischen Zustand zu gelangen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.

3.2 Der Leistungsort ist der Sitz des Hypnotiseurs. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.

3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Hypnosesitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Tag und die Dauer (Termin der Hypnosesitzung) wird vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung

des Klienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.

3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar. Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die vom Hypnotiseur angewendeten Techniken ist bei dem Klienten nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.

§ 4 Vergütung, Fälligkeit

4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.

4.2 Die Bezahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Bei Barzahlung wird die Vergütung vor dem Beginn der Hypnosesitzung fällig. Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag bis spätestens zwei Tage vor Hypnosesitzung fällig.

4.3 Sollten mehrere Hypnosesitzungen vereinbart werden, wird der jeweilige

Rechnungsbetrag der folgenden Sitzung bis spätestens zwei Tage vor Hypnosesitzung fällig.

4.4 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Hypnosesitzung stellt einen einseitigen

Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.

4.5 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Klient bis spätestens zwei Tage vor

Termin der Hypnosesitzung diese absagt oder verlegt.

4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen vom Hypnotiseur nach

weislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.

§ 5 Haftung

5.1 Die Haftung des Hypnotiseurs ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner

vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.

5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.

§ 6 Mitwirkung des Klienten

6.1 Der Klient ist ausdrücklich verpflichtet dem Hypnotiseur vor der

Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen

oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.

6.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit der

Klient den Anweisungen des Hypnotiseurs folge leistet.

§ 7 Sitzungsabbruch, Ablehnung

7.1 Der Hypnotiseur ist berechtigt eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern er Kenntnis erlangt, dass der Klient eine nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.

7.2 Ferner ist der Hypnotiseur berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine

Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertrag

sparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interes

se kann das nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.

§ 8 Datenschutz

8.1 Der Klient wünscht eine oder mehrere Sitzung(-en), mit einer im Vorfeld bestimmten

Personenanzahl, durch den Hypnotiseur. Zu deren Umsetzung, insbesondere

Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll der Hypnotiseur, bzw. seine

Angestellten, alle in Betracht kommenden Daten des/der Klient(-en) erhalten und speichern dürfen. Hypnotiseur im Sinne dieser Bestimmung ist:

Markus Bosse, Limbreite 3, 31789 Hameln

8.2 Der Klient willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen

Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen

Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem Hypnotiseur gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung vom Hypnotiseur persönlich

und seinen Angestellten verarbeitet werden dürfen.

8.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.

8.4 Die Klientendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

8.5 Eine Weitergabe der Klientendaten an Dritte findet nicht statt.

8.6 Die Klientendaten werden auf einem externen, verschlüsselten Speichergerät

abgelegt und sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar. Eine Speicherung auf

Onlineservern oder auf Plattformen von Drittanbietern findet nicht statt.

8.7 Der Klient hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Klient auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten informiert.

8.8 Der Klient kann vor der Hypnosesitzung der Audio- oder Videoaufzeichnung widersprechen. Auf dieses Recht wird er ausdrücklich hingewiesen.

§ 9 Dokumentation

9.1 Der Hypnotiseur dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und

/oder auf Audio- oder Videoaufzeichnungen. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Klienten und Hypnotiseurs verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden. Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.

9.2 Die Dokumentation ist für den Klienten jederzeit Einsehbar und kann auf Wunsch

des Klienten abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.

9.3 Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich

nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene

Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder

ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle

der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem

Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges

Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

10.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig wird Hameln vereinbart.


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